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Energieberatung - Jelen
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Energieeinspar-Verordnung (EnEV)

Die EnEV trat am 1. Oktober 2009 in Kraft. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Einführung eines Energieausweises für Wohngebäude im Bestand.

Der Ausweis ist zeitlich versetzt ab dem 1. Juli 2008 für Bestandsgebäude bei Verkauf oder Vermietung Pflicht und muß Käufer oder Mieter zugänglich gemacht werden.

Der Energieausweis ist für 10 Jahre gültig.

Wer bis zum 30. September 2008 einen Ausweis ausgestellt bekommen hatte, konnte noch für dieses Gebäude zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen.

Der energetische Standard eines Gebäudes kann häufig mit einfachen Mitteln und zudem auch kostengünstig verbessert werden.

Für diesen Fall fordert die EnEV, dass in den Energiepass Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen aufgenommen werden.

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